Friedensbildung ist Verfassungsauftrag
Artikel 12 der baden-württembergischen Landesverfassung lautet: Die Jugend ist „im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe (…) und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen“.
Der Verfassungsauftrag ist auch die Grundlage für den Ulli Thiel-Friedenspreis.
„Frieden“ umfasst mehr als die Abwesenheit von Krieg. „Frieden“ kann nicht mit Gewaltandrohung oder gar mit militärischen Mitteln erreicht werden. „Frieden“ wird nur durch einen zielgerichteten und engagierten Prozess kontinuierlicher Konfliktaustragung erlangt, der auf den allgemeinen Menschenrechten basiert und auf gewaltfreie und zivile Mittel setzt.
Der Krieg als Mittel der Konfliktaustragung muss überwunden werden, damit die Menschheit auf Dauer überleben kann. Dazu gehört die Friedensbildung als lebenslanges Lernen sowohl in der Schule als auch im täglichen Umgang. Verbunden damit ist einerseits die sorgfältige Analyse der Konfliktursachen und andererseits die Erarbeitung und Vermittlung einer Kultur der Gewaltfreiheit sowie die aktive Auseinandersetzung mit Fragen des Zusammenlebens.
Die Friedensbildung in den baden-württembergischen Schulen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Sichtbarer Ausdruck dieser Entwicklung ist einerseits die seit August 2015 tätige Servicestelle Friedensbildung in Bad Urach und andererseits die in den Bildungsplänen verankerten Friedensinhalte. Mit dem Ulli-Thiel-Preis möchten wir diese Entwicklungen nachdrücklich fördern und Schulen in Baden-Württemberg auszeichnen.